Ausbildung

Ausbildung

Kirche braucht Kirchenmusik! Sie weckt mit ihren Gaben des Singens und Spielens Freude bei Hörenden und Musizierenden.

Sie ist Verkündigung der guten Botschaft und dient dem Aufbau der Gemeinde.


Kirchenmusik braucht Menschen, die Chöre und Instrumentalkreise leiten und als Organistin oder Organist Gottesdienste musikalisch mitgestalten.

Neben den Möglichkeiten einer hauptberuflichen Ausbildung gibt es in unserer Landeskirche verschiedene Wege zum nebenberuflichen kirchenmusikalischen Dienst.

 

Mehr als eintausend nebenamtliche Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusiker engagieren sich in der Evangelischen Kirche im Rheinland im kirchenmusikalischen Dienst der Gemeinden. Regelmäßig werden Menschen gesucht, die Orgel spielen, einen Chor leiten, mit Kindergruppen musizieren, einen Posaunenchor dirigieren oder eine Band aufbauen können.

 

In der Evangelischen Kirche im Rheinland besteht die Möglichkeit, zwei verschiedene (nebenamtliche) kirchenmusikalische Prüfungen abzulegen.



Befähigungsnachweis


Der Befähigungsnachweis (BFN) für den kirchenmusikalischen Dienst wird Personen zuerkannt, die die notwendigen elementaren kirchenmusikalischen Fähigkeiten und Kenntnisse nachgewiesen haben, und befähigt zur Tätigkeit als Kirchenmusiker/in im Nebenamt in der Evangelischen Kirche im Rheinland.

 

Der Befähigungsnachweis kann in den Fächern


  • Orgelspiel
  • Klavierspiel
  • Gitarrenspiel
  • Chorleitung 
  • Posaunenchorleitung


erlangt werden.

 

In der Ausbildung werden je nach Prüfungsziel Kenntnisse in den Bereichen Orgelliteraturspiel und Gottesdienstliches Orgelspiel, Orgelkunde, Musiktheorie, Kirchenmusikgeschichte sowie Liturgik und Hymnologie vermittelt.

 

Der Befähigungsnachweis ist beim Kreiskantorat des zuständigen Kirchenkreises schriftlich zu beantragen (notwendige Antragsunterlagen siehe unten).

 

Grundlage für die Vorbereitung auf die Prüfung hinsichtlich der theoretischen Fächer des Befähigungsnachweises ist das Curriculum, in dem alle Prüfungsinhalte aufgeführt sind (s.u.).

 

 

Ausführliche Informationen und Dokumente:


Prüfungsordnung Befähigungsnachweis Curriculum Befähigungsnachweis Notwendige Antragsunterlagen

C-Prüfung


Die C-Kirchenmusikprüfung stellt den höchsten Abschluss dar, der im nebenamtlichen Bereich erlangt werden kann, und berechtigt zum Ausüben einer Tätigkeit als Kirchenmusiker*in im Nebenamt in der Evangelischen Kirche.

 

Die Ausbildung mit dem Ziel der C-Prüfung erfolgt in der Regel in regionalen C-Kursen, in den die praktischen Fächer Orgelspiel, Chorleitung, Singen und Klavierspiel unterrichtet werden. Auch die Fächer Gehörbildung und Tonsatz sind Bestandteil des regionalen C-Kurses.

 

Über den regionalen Gruppen- und Einzelunterricht hinaus finden von der Landeskirche zentral organisierte C-Seminare und C-Intensivkurse statt, die ebenfalls obligatorischer Bestandteil der Ausbildung sind.

In den C-Seminaren (dreiteiliges Wochenend-Seminar) werden die kirchenkundlichen Fächer (Liturgik und Theologische Grundlagen, Hymnologie, Kirchenmusikgeschichte) unterrichtet. Hinzu kommt ein dreiteiliges Tagesseminar im Fach Orgelkunde (nur für die Ausbildung in der Fachrichtung Orgel).

 

In den C-Intensivkursen dagegen werden die praktischen Fächer des regionalen Kurses vertieft.

 

Die Ausbildung kann in folgenden Fachrichtungen absolviert werden:

 

  • Orgel
  • Chorleitung
  • Kinderchorleitung
  • Posaunenchorleitung
  • Popularmusik

 

Die Fachrichtungen lassen sich beliebig kombinieren (z.B. Orgel und Chorleitung) und zeitgleich oder nacheinander absolvieren. Bereits anderweitig erbrachte Prüfungsleistungen werden dabei anerkannt.

 

Die Kreiskantorate der Kirchenkreise Dinslaken, Duisburg, Kleve, Oberhausen, Moers und Wesel bieten einen gemeinsamen regionalen C-Kurs Niederrhein an.

 

Die Ausbildung dauert in der Regel 30 Monate. Die Kosten teilen sich die Kursteilnehmenden sowie die beteiligten Kirchenkreise. Der Eigenanteil der Kursteilnehmerinnen und Kursteilnehmer – je nach Fachrichtung – liegt zwischen 60,00 und 90,00 EUR pro Monat.

 

Ziel der Ausbildung ist die umfassende Vorbereitung auf die C-Kirchenmusikprüfung der Evangelischen Kirche im Rheinland.

 

Weitere Informationen erhalten Sie in der Ausbildungsordnung oder bei der Ausbildungsleitung:

 

Kirchenmusik-Ausbildungskurs Niederrhein

KMD Ansgar Schlei

Tel.: 02 81 / 16 47 8 55

ansgar.schlei (at) ekir.de

 

 

Ausführliche Informationen und Dokumente:

 

C-Prüfungsordnung
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